Tätigkeitsgebiete
Sachverständigengutachten für folgende Fachgebiete:
Dienstleistungen im Überblick:
Als gerichtlicher Sachverständiger rechne ich nach dem Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz (JVEG, jeweils in der aktuellen Fassung) ab. Dabei entspricht die Honorargruppe 25 oder M3 üblicherweise den von mir abzudeckenden Fachgebieten.
Für ein privat oder gewerblich beauftragtes Gutachten erstelle ich gerne ein Angebot auf Stunden- oder Tagessatzbasis, nach vorheriger Abklärung zu Art und Umfang des Auftrags.